denn damit soll eben gerade vermieden werden, dass Private gestützt auf persönliche Auskünfte von Beamten Dispositionen treffen, die sie bei Vorliegen eines Entscheides der zuständigen Behörde nicht getroffen hätten. Im übrigen ist festzuhalten, dass in einem Falle, wo jemand sich entgegen einer absolut eindeutigen Rechtslage auf eine angeblich falsche behördliche Auskunft beruft, an den Nachweis dieser Behauptung strenge Anforderungen zu stellen sind. Es geht nicht an, das Legalitätsprinzip gestützt auf blosse Annahmen in Frage zu stellen.