gegen ihre Be­ schlüsse kann innert 14 Tagen1 2 an den Gemeinderat rekurriert werden. Demnach ist eine Aufsichtsbeschwerde gegen eine gemeinderätliche Kommission, gleich wie ein förmliches Rechtsmittel, zunächst an den Gemeinderatzu richten. RRB 12.7.1977 1 Vgl. heute Art. 30 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren (bGS 143.5) 2 Heute: 20 Tage (Art. 18 Abs. 1 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren; bGS 143.5) 68