A. Entscheide des Regierungsrates 1048 1048 V e rfah re n . Eine «Rechtsverweigerungs- und Willkürbeschwerde» kann unter Umständen als Aufsichtsbeschwerde entgegengenommen werden. Aufsichtsbeschwerden gegen gemeinderätliche Kommissionen sind an den Gemeinderat zu richten1.