A. Entscheide des Regierungsrates 1046, 1047 aus, dass bei den Gesamterneuerungswahlen vom Frühjahr 1987 das neue Gemeindereglement in Kraft sein soll. Die Vorbereitungsarbeiten sind im Gang. Für diesen relativ kurzen Zeitraum von rund anderthalb Jahren kann dieser Zustand geduldet werden. Sollte allerdings bis zu den Gesamterneuerungswahlen 1987 kein revidiertes Gemeindereglement in Kraft sein, welches die Praxis des Gemeinderates abstützt, ist dannzumal der Schulkassier von den Stimmberechtigten von H. neu wählen zu lassen. RRB 15.10.1985 1047