Dieser Zeitraum ist unverhältnismässig lang. Allerdings ist aufgrund der Akten unklar, ob und inwieweit der Beschwer­ deführer zu dieser Verzögerung beigetragen hat. ( . . . ) Auch wenn die Vor­ instanz mit ihrem Verhalten keine Vorschriften verletzt hat, ist die speditive Behandlung solcher einfacher Anfragen im Interesse beider Partner und auch im Sinne eines guten Einvernehmens zwischen Bürger und Staat drin­ gend zu empfehlen. c) Der Aufsichtsbehörde stehen verschiedene aufsichtsrechtliche Mass­ nahmen zur Verfügung, deren Auswahl sie nach freiem Ermessen trifft.