ab. RRB 11.5.1986 1033 V erfah ren . Nichtigkeit der von einer unzuständigen Behörde erlassenen Verfügung (Art. 2 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren; bGS 143.5). Nach A rt.2 des Gesetzes über den Sonntagsladenschluss (bGS 822.31) können die Gemeinderäte für bestimmte Geschäfte und für Apotheken die Offenhaltung an Sonntagen bewilligen. Es geht bei dieser klaren Kom­ 51