J. E. steht seit vielen Jahren im Streit mit den Gemeindebehörden von B. In einem Brief an den Gemeinderat B. vom Mai 1981 kritisierte er die Amts­ führung des Präsidenten der Vormundschaftskommission und ersucht um dessen Amtsenthebung. Trotz mehrfacher Reklamationen erhielt er zu­ nächst keine Antwort. Erst im November 1985 teilte ihm der Gemeinderat mit, das Gesuch um Amtsenthebung habe sich infolge Rücktritts des Betroffenen von sel­ ber erledigt; im übrigen lägen für eine unkorrekte Amtsführung keine Beweise vor.