Dem Beschluss kommt zur Zeit noch keine rechtliche Verbind­ lichkeit zu, da der Zonenplan wederaufgelegt noch von den Stimmberech­ tigten angenommen ist. Die Betroffenen werden im Rahmen des Einspra­ cheverfahrens ihre Interessen wahrnehmen können. RRB 10.6.1974 1032 V e rfah re n . Begriff der anfechtbaren Verfügung; Entgegennahme eines unzulässigen Rekurses als Aufsichtsbeschwerde; aufsichtsrechtliche Mass­ nahmen (Art. 18 und Art. 30 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren; bGS 143.5).