Der Regierungsrat trat auf einen gegen dieses Kreisschreiben gerichte­ ten Rekurs aus folgenden Gründen nicht ein: Indem die RAG und die C .S.A . gegen das Kreisschreiben der Sanitäts­ kommission vom 9. März 1966 Rekurs erheben, nehmen sie stillschwei­ gend an, es handle sich dabei um einen rekursfähigen Verwaltungsakt. 45 A. Entscheide des Regierungsrates 1029, 1030