Beam tenrecht. Rechtsnatur der Kündigung gemäss Art. 6 der Dienstund Besoldungsverordnung (bGS 142.211). Es fragt sich, ob die Kündigung eines ausserrhodischen Dienst- oder Beam­ tenverhältnisses durch den Staat gemäss Art. 6 der Dienst- und Besol­ dungsverordnung eine rekursfähige Verfügung sei. Dies ist bis anhin noch nicht entschieden worden. H.J. Schär lässt diese Frage in seinen Erläute­ rungen zum Gesetz über das Verwaltungsverfahren, N.10 zu Art. 18, offen. Das Bundesgericht hat den Verfügungscharakter der Kündigung verschiedentlich bejaht. In den Entscheiden 9 7 15 4 3 ,9 9 lb 135,105 lb 174 und 108 lb 209 handelte es sich um Kündigungen gegenüber Bundesper­ 37