Der Gemeinderat beschloss am 11. Juli 1962, die Entschädigungen eines Polizeimannes für Autobenützung, Rondendienst und Betreuung der Stell­ vertretung des Gemeindeschreibers und des Zivilstandsbeamten für die zweite Hälfte 1962 um insgesamt rund Fr. 3 5 0 - zu erhöhen. Von 1963 an sollte diese Aufbesserung von jährlich rund Fr. 700 - ins Budget aufge­ nommen werden. Mit Eingabe vom 19. Juli 1962 verlangten W.F. und zehn weitere Stimmberechtigte vom Gemeinderat die Anordnung einer Abstimmung über diesen Beschluss. Der Gemeinderat trat auf dieses Begehren nichtein. Der Regierungsrat wies den Rekurs des W.F. mit folgender Begrün­ dung ab: 1.