Abstimmungsbeschwerde vom 19. November 1981 entdeckt. Am darauf­ folgenden Tag begann die dreitägige Beschwerdefrist zu laufen. Die am 19. November 1981 der Post übergebene Beschwerde ist offensichtlich zu spät eingereicht worden; es ist darauf nicht einzutreten. RRB 24.1.1981 1018 W ahlen und A b stim m u n g en . Die Namen der Unterzeichner von Refe­ rendumsbogen sind vertraulich zu behandeln1.