Der Beschwerdeführer hat an der öffentlichen Orientierungs­ versammlung vom Mittwoch, 11. November 1981, im Hotel «Ochsen», teilgenommen und sich dabei zu Wort gemeldet. Er hat sich acht Tage später in einem Leserbrief zu dieser Orientierungsversammlung geäussert. Spätestens am 11. November hat er den Beschwerdegrund für seine 1 Heute: Art. 62 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (bGS 131.12) 2 Heute: Art. 62 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (bGS 131.12) 3 Vgl. Entscheid Nr. 1016 30 A. Entscheide des Regierungsrates 1017,1018