1975 I 1356). Auf Grund der kurzen Beschwerdefrist und eines raschen Entscheides der Beschwerdeinstanz wird es möglich, Fehler rechtzeitig zu korrigieren und Ungenauigkeiten zu präzisieren. Dadurch kann eine allfällige nachträgliche Ungültigerklärung einer Abstimmung oder Wahl vermieden werden. Der Stimmbürger darf also nicht spekulie­ ren und vorläufig das Abstimmungs- oder Wahlergebnis abwarten.