An der Urnenabstimmung vom 4. Mai 1980 hiessen die Stimmberechtig­ ten von R. einen Kredit von Fr. 237 0 0 0 - f ü r die Projektierung eines Mehr­ zweckgebäudes und einer Turnhallensanierung mit 270 Ja gegen 220 Nein gut. Dagegen erhoben vier in R. wohnhafte Stimmbürger am 5. Mai 1980 Beschwerde beim Regierungsrat mit dem Antrag, die Abstimmung nichtig zu erklären. Sie behaupten im wesentlichen, die Erläuterungen der Abstimmungsvorlage im Edikt seien ungenau: die finanziellen Folgen des Geschäfts seien irreführend dargestellt. Der Regierungsrat trat auf die Beschwerde wegen Verspätung nicht