im Gegensatz dazu bezog sich aber der Wortlaut des Stimmzettels immer noch auf den Rück­ kauf und den Wiederverkauf. Wer von der Mitteilung des Gemeinderates keine Kenntnis oder seine Stimme bereits abgegeben hatte, als sie er­ schien, musste nachträglich feststellen, dass die Abstimmungsfrage inzwi­ schen geändert worden war. Bei dieser Situation ist nicht mehrvon Belang, dass das Abstimmungsresultat klar ausgefallen ist; denn es muss ange­ nommen werden, dass ein Teil der Stimmenden angesichts der unklaren Ausgangslage nicht mehr mit hinreichender Sicherheit wusste, worüber überhaupt abgestimmt wurde.