Diese Regeln gelten ohne weiteres auch für allfällige Änderun­ gen der Abstimmungsvorlage: diese sind jedenfalls nur dann zulässig, wenn der Stimmberechtigte trotz Verkürzung der Frist nicht in seinen Möglichkeiten beeinträchtigt wird, sich über die Vorlage vollständig zu orientieren. Das war hier offensichtlich nicht mehr der Fall. In den nach er­ folgter Publikation noch zur Verfügung stehenden fünf Tagen war es nicht mehr möglich, die Konsequenzen der geänderten Abstimmungsfrage sorgfältig abzuwägen, geschweige denn öffentlich zu diskutieren. Dieser Mangel wiegt umso schwerer, als vor der Publikation bereits auf brief­ lichem Wege gestimmt werden konnte und die vorzeitige Stimmabgabe