Einmal wurde in der Appenzeller Zei­ tung und im Allgemeinen Anzeiger eine entsprechende Notiz unter der Rubrik «Verhandlungen des Gemeinderates» veröffentlicht. Zudem erhiel­ ten alle Stimmberechtigten mit dem Stimmaterial eine eingehende Erläu­ terung des neuen Systems zugestellt. Schliesslich wies das Zustellcouvert einen Aufdruck auf, der dem Empfänger auf den ersten Blick zeigte, dass dieses Couvert den Stimmrechtsausweis darstellte. Missverständnisse wa­ ren somit nur dort möglich, wo es an der nötigen Aufmerksamkeit und Sorgfalt mangelte. Wer infolge einer Nachlässigkeit, für die er selber oder