Dieser entscheidet endgültig. Die vom Regierungsrat angeordnete Überprüfung des angefochtenen WahResultates hat gezeigt, dass dieses vom Wahlbüro der Gemeinde rich­ tig ermittelt worden ist. Die Einsprachen sind nicht geeignet, die Gültigkeit der Wahl zu entkräf­ ten. Der Wahlgang ist in jeder Beziehung ordnungsgemäss durchgeführt worden. Die Stimmberechtigten wurden einlässlich über den neuen Stimmrechtsausweis unterrichtet. Einmal wurde in der Appenzeller Zei­ tung und im Allgemeinen Anzeiger eine entsprechende Notiz unter der Rubrik «Verhandlungen des Gemeinderates» veröffentlicht.