Bei der Gesamterneuerungswahl in einen Gemeinderat erreichte ein Kan­ didat genau das absolute Mehr von 204 Stimmen. Eine Partei und ein ein­ zelner Stimmbürger erhoben Einsprache gegen die Gültigkeit der Wahl, die sie im wesentlichen wie folgt begründeten: In der Gemeinde sei das System der Stimmkarten durch dasjenige der Zustellkuverts ersetzt worden. Diese Neuerung habe zu Missverständnis­ sen geführt, indem in einem Falle das Kuvert verbrannt worden sei, in einem andern ein Bürger angenommen habe, seine abgegebene Stimme sei ohne Stimmkarte ungültig.