Die Folge war, dass mehr als 10 Prozent der Stimmbürger statt des grünen den weissen Stimmzettel in die Urne legten. So kam denn auch das unge­ wöhnliche Resultat zustande, dassZ. zwar als Gemeindehauptmann, nicht aber als Gemeinderat die notwendige Stimmenzahl erreichte. Wie das Wahlbüro selbst feststellt, war der ursprünglich gemachte Fehler nicht mit der notwendigen Klarheit und Sorgfalt korrigiert worden. Zwar darf dem Stimmbürger grundsätzlich zugemutet werden, dass er sich genau über­ legt, wie er zu stimmen hat.