Das kann nun einzig und allein dadurch geschehen, dass den Stimmbürgern ein neuer korrekter Stimmzettel abgegeben wird. Voraussetzung bei diesem Vor­ gehen ist allerdings, dass jeder Zweifel ausgeschlossen ist, in welcher Weise nun zu stimmen ist. Empfehlenswert wäre im vorliegenden Fall wohl gewesen, die grünen Stimmzettel nicht der Post zu übergeben, sondern den Stimmbürgern direkt auszuteilen, wobei man gleichzeitig die bereits ausgeteilten falschen Stimmzettel hätte einziehen können. Offenbar aus Zeitgründen hat die Gemeindekanzlei von diesem Vorgehen abgesehen. Die Folge war, dass mehr als 10 Prozent der Stimmbürger statt des grünen den weissen Stimmzettel in die Urne legten.