hoben deshalb die Mitglieder des Wahlbüros sowie ein weiterer Bürger gegen das Wahlergebnis Rekurs beim Regierungsrat. Der Regierungsrat hiess die Rekurse gut und kassierte die Wahl aus folgenden Gründen: Die Tatsache allein, dass eine Anzahl Stimmbürger statt des neuen (grünen) Stimmzettels den alten (weissen) Stimmzettel eingelegt hat, stellt an und für sich noch keinen Kassationsgrund dar. Wenn in einer Gemeinde bei der Gestaltung des Stimmzettels ein Fehler unterlaufen ist, dann muss die Möglichkeit bestehen, diesen Fehler zu korrigieren. Das kann nun einzig und allein dadurch geschehen, dass den Stimmbürgern ein neuer korrekter Stimmzettel abgegeben wird.