An der ordentlichen Ersatzwahl vom 6./7. Mai 1967 hatten die Stimm­ bürger der Gemeinde H. u.a. den Gemeindehauptmann und zwei Ge­ meinderäte neu zu wählen. Das Stimmaterial wurde am 10. April 1967 ausgeteilt. Die Stimmzettel enthielten eine Linie für den Gemeindehaupt­ mann und je eine Linie für das 8. bzw. 9. Mitglied des Gemeinderates. Als ungefähr zwei Drittel der Stimmzettel verteilt waren, kam der Ge­ meinderat zur Auffassung, diese Darstellung sei falsch, und die Verteilung wurde eingestellt. Ursprünglich war man von der Auffassung ausgegangen, die Wahl zum Gemeindehauptmann schliesse dessen Wahl als Gemeinderat auto­ matisch in sich ein.