A. Entscheide des Regierungsrates 1009, 1010 Da diese Praxis unter den heutigen Verhältnissen zu Resultaten führen kann, die nicht allseitig befriedigen, sah sich der Regierungsrat veran­ lasst, folgende neue Richtlinien für die Kandidatenbezeichnung aufzu­ stellen: Ungültig sind Stimmen, die zu Zweifeln über den Willen des Wählers Anlass geben.