Am 18. Februar 1979 bewilligten die Stimmberechtigten der Gemeinde S. mit 298 gegen 90 Stimmen einen Kredit für den Einbau einer Pflege­ station im Bürgerheim. W.F. erhob am 22. Februar 1979 Abstimmungs­ beschwerde mit der Begründung, die Einwohner der Gemeinde seien durch einen unsachlichen Leserbrief in der Appenzeller Zeitung irre­ geführt worden; ohne diese Einsendung wäre das Ergebnis anders aus­ gefallen. Der Regierungsrat trat auf die Beschwerde wegen Verspätung nicht ein; er stellte im übrigen fest, dass sie auch aus materiellen Gründen abgewiesen werden müsste: .