In beiden Gemeinden wurden die Kredite von den Stimmberechtigten bewilligt. - Drei in der Gemeinde B. wohnhafte Stimmberechtigte erho­ ben Beschwerde gegen die Durchführung der Abstimmung. Sie machten geltend, das Prinzip der Einheit der Materie sei nicht beachtet worden; die ARA und die Zufahrtsstrasse hätten in getrennten Vorlagen zur Abstim­ mung gebracht werden müssen, zumal die Strasse nicht nur der Zufahrt zur ARA, sondern gleichzeitig auch der Erschliessung privater Grund­ stücke diene. Der Regierungsrat trat auf die Beschwerde wegen Verspätung nicht ein, stellte zur Sache selbst aber fest, dass der Grundsatz der Einheit der Materie im vorliegenden Fall nicht verletzt wurde.