L. K., niederländischer Staatsangehöriger, lebte seit seiner Geburt im Jahre 1946 in der ausserrhodischen Gemeinde H. Er stellte im Sommer 1975 das Einbürgerungsgesuch. Am 15. Oktober 1975 nahm er in Engelburg SG Wohnsitz. Die eidg. Einbürgerungsbewilligung wurde ihm am 21. November 1975 erteilt, und am 21. März 1976 sicherte ihm die Bürger­ gemeinde H. das Bürgerrecht dieser Gemeinde zu. Am 14.April 1976 ersucht der Gemeinderat H. um die Aufnahme des L.K. in das Landrecht des Kantons Appenzell A.Rh. Der Regierungsrat beschloss, das Gesuch nicht an den Kantonsrat weiterzuleiten. Aus den Erwägungen: