Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. 5. Zustellung am an: - Rechtsvertreter der Klägerin, eingeschrieben, inkl. Kopien Verhandlungsprotokoll und Plädoyernotizen vom 19. August 2019 - Rechtsvertreter des Beklagten, eingeschrieben, inkl. Kopien Verhandlungsprotokoll und Plädoyernotizen vom 19. August 2019 Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Dr. iur. Manuel Hüsser MLaw Stefan von Aarburg