4. Dieser Entscheid kann mit Berufung angefochten werden. Die Berufung ist innert 30 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Berufungsgründe sind unrichtige Rechtsanwendung und unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.