Dieser räumte der Klägerin mit Personaldienstbarkeitsvertrag vom 12. Oktober 1999 auf dem grau markierten Wendeplatz auf Grundstück Nr. 1450 ein Wenderecht ein1. In der Liegenschaft nördlich der Strasse befindet sich die Zahnarztpraxis des Beklagten. 1 Act. 4/4. Seite 3