3. Die Gerichtskosten, bestehend aus CHF 400.00 Kosten Schlichtungsverfahren CHF 12‘000.00 Entscheidgebühr CHF 12‘400.00 insgesamt, werden vollumfänglich dem Beklagten auferlegt, unter Anrechnung des vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss in Höhe von CHF 6‘400.00. Im Betrage von CHF 6‘400.00 wird dem Kläger das Rückgriffsrecht auf den Beklagten eingeräumt. 4. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Parteientschädigung von CHF 15‘994.80 zu bezahlen.