7 zu diesen Treuepflichten. Ziff. 9 des Aktionärbindungsvertrages enthält eine Beschränkung des Stimmrechts, die ebenfalls als Ausfluss der Treuepflicht aufgefasst werden kann. Sie verpflichtet den Aktionär, sein Stimmrecht so auszuüben, dass die Bestimmungen des Aktionärbindungsvertrages eingehalten werden können.