26, S. 44). Nur dank der erfolgreichen Geschäftsführung und der erfreulichen Ertragslage in den Jahren 2000 und 2001 habe der Bankkredit vollständig zurückbezahlt werden können. - Der Kläger habe Kapitalerhöhungen in den Jahren 2003 und 2012 mit Nachdruck abgelehnt (act. 26, S. 44). - Der Kläger sei ab 1995 als Verkaufsagent für Österreich untätig geblieben und habe einen Fixlohn von CHF 24‘000.00 pro Jahr ohne Gegenleistung kassiert. Die Kündigung vom 29. April 1999 habe er deshalb ohne Weiteres akzeptiert (act. 10. S. 7 f.; act. 26, S. 12 ff., S. 44).