4 als schuldrechtlich zu qualifizieren, aber in Verbindung mit Stimmbindungen können sie auch Teil der gesellschaftsrechtlichen Ordnung sein16. Ziff. 9 regelt die Ausübung des Stimmrechts. Mit dieser Verpflichtung, in einheitlichem Sinne zu stimmen, verbinden sich die Aktionäre zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Kräften und Mitteln, weshalb Stimmbindungsverträge in der Regel als einfache Gesellschaft zu qualifizieren sind17. Zu berücksichtigen ist auch, dass das Ziel und der Zweck des Aktionärbindungsvertrages die Regelung und Beibehaltung der Beteiligungsverhältnisse der drei