Die Frage, ob ein Aktionärbindungsvertrag schuld- oder gesellschaftsrechtlicher Natur ist, hat, wie noch zu zeigen sein wird, erhebliche Auswirkungen auf die für dessen Auflösung anwendbaren Regeln. Aus diesem Grund ist im Folgenden die Rechtsnatur des vorliegenden Aktionärbindungsvertrages zu qualifizieren. Die konkrete Natur eines Aktionärbindungsvertrages ergibt sich aus der Natur und dem relativen Gewicht der verschiedenen