Zu berücksichtigen ist aber auch der Zusammenhang, in welchem die einzelnen Vertragsbestimmungen stehen sowie die gesamten Umstände. Jeder Aktionärbindungsvertrag ist somit aufgrund seines konkreten Inhaltes und unter Berücksichtigung des erkennbaren Parteiwillens rechtlich einzuordnen, um die aus ihm fliessenden Rechte und Pflichten feststellen zu können9. Das wiederum heisst, dass wenn die Parteien primär einseitige oder gegenseitige Verpflichtungen eingehen, die schuldvertragliche Natur des Aktionärbindungsvertrages im Vordergrund steht10. Wird mit einem Aktionärbindungsvertrag hin-