2013 reichte der Beklagte die Klageantwort ein (act. 10). Die Replik datiert vom 9. April 2014 (act. 17). Die Duplik wurde am 12. Dezember 2014 eingereicht (act. 26). Die Parteien verzichteten auf die Durchführung der Hauptverhandlung (act. 29). Das Kantonsgericht führte am 28. Mai 2015 die Urteilsberatung durch und fällte seinen Entscheid. Das Urteilsdispositiv wurde den Parteien am 2. Juni 2015 zugestellt (act. 30) und von ihnen am 3. Juni 2015 in Empfang genommen (act. 31 und 32). Mit Schreiben vom 9. Juni 2015 verlangte der Beklagte die Begründung dieses Entscheides, weshalb diese auszufertigen ist (act. 33).