72 LAURENT KILLIAS, Berner Kommentar ZPO, Bern 2012, Art. 229, N 9. Seite 38 der Wahl des Klägers in den Verwaltungsrat gleichzeitig auch der Grund für das von der Beklagten als gesellschaftsschädigend betrachtete Verhalten des Klägers wegfällt und er der Sitzverlegung der D. AG danach offensichtlich zustimmen wird, wie er an der Generalversammlung vom 22. September 2014 hat verlauten lassen.