Der Aktionärbindungsvertrag muss in diesem Punkt heute als lückenhaft betrachtet werden, da er diese Entwicklung der Vergütungssysteme auf Managementebene nicht vorausgesehen hat. Diese werden heute in der D. AG offenbar ebenfalls angewendet, wie den Jahresrechnungen zu entnehmen ist, in denen teilweise auch Bonuszahlungen an die Kaderangestellten ausgewiesen werden (siehe etwa act. 19/21e, S. 2 Erfolgsrechnung).