Bei Abschluss des Aktionärbindungsvertrages im Jahre 1985 waren die heute bei Kaderangestellten üblichen Vergütungsmodelle mit Erfolgsbeteiligungen, Begrüssungsgeldern und Abfindungsentschädigungen ("golden parachutes") beim Verlassen des Unternehmens mindestens in kleineren Industriebetrieben noch wenig bekannt. Im Vordergrund stand 1985 für die Vertragsparteien die Fixvergütung der beiden geschäftsführenden Vertragsparteien.