a/cc des Aktionärbindungsvertrages tatsächlich von dieser Unterscheidung ausgegangen sind und ob ihnen als juristische Laien bewusst gewesen ist, wie Bonusleistungen und Abfindungszahlungen rechtlich zu qualifizieren sind. Bei Abschluss des Aktionärbindungsvertrages im Jahre 1985 waren die heute bei Kaderangestellten üblichen Vergütungsmodelle mit Erfolgsbeteiligungen, Begrüssungsgeldern und Abfindungsentschädigungen ("golden parachutes") beim Verlassen des Unternehmens mindestens in kleineren Industriebetrieben noch wenig bekannt.