Trotz der an sich klaren Unterscheidung zwischen periodischem Grundlohn und Gratifikation als freiwilliger Sonderzahlung muss differenziert werden. Als Gratifikation kann nur eine Leistung des Arbeitgebers betrachtet werden, die im Verhältnis zum periodischen Lohn akzessorisch ist. Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit Bonuszahlungen entschieden, dass eine Gratifikation im Verhältnis zur Grundentschädigung nicht das Übergewicht haben, sondern nur ein Zusatzentgelt sein darf63. Wenn die Gratifikation regelmässig höher als der Festlohn ausfällt, ist diese als Lohn zu qualifizieren. Dies gilt aber nicht bei einmaligen Sondervergütungen, beispiels-