OR ist nicht bekannt. Die mit dem Vermittlungsbegehren vom 21. Dezember 2012 vorgenommene verjährungsunterbrechende Handlung (act. 1) bezieht sich nicht auf die Beteiligungsforderung des Klägers (bzw. die wegen deren Nichtleistung durch den 49 CHRISTOPH PESTALOZZI, Basler Kommentar, Obligationenrecht 1, 5. Aufl., Zürich 2011, Art. 111, N 9. 50 PESTALOZZI, a.a.O., Art. 111, N 17. 51 PESTALOZZI, a.a.O., Art. 111, N 12. Seite 28 Beklagten ersatzweise geschuldete Garantieleistung), sondern nur auf die wegen deren Nichtleistung geschuldete Konventionalstrafe.