46 Zu den Verzugszinsen siehe nachfolgende Ziff. 2.3.1.D. Seite 25 C. Konventionalstrafe für die Nichtausschüttung des vertraglichen Beteiligungsanspruchs des Klägers a) Vertragliche Grundlagen Ziff. 8 des Aktionärbindungsvertrages enthält unter dem Titel "Geldwerte Leistungen an die Aktionäre bzw. Geschäftsführer" folgende Regelung (act. 3/1): a) Löhne Es ist grundsätzlich Sache des Verwaltungsrates, die Anstellungsbedingungen und insbesondere die Reallohnerhöhungen der Arbeitnehmer festzulegen. Hinsichtlich der Löhne von A. und C. wird aber folgendes verbindlich festgehalten: