- Er habe eine zeit- und energieraubende gerichtliche Sonderprüfung verlangt, die nicht das vom ihm erwünschte Resultat ergeben habe (act. 26, S. 44). Hintergrund dieses Vorwurfes bildet der beabsichtigte Erwerb eines Erweiterungsbaues in Y., der nach Darstellung des Beklagten der D. AG zu attraktiven Bedingungen optimale Voraussetzungen für die weitere betriebliche Entwicklung geboten habe. Der Kläger hat sich gemäss beklagtischer Darstellung darauf aber nicht eingelassen und sich diesem Kauf widersetzt. Der Beklagte hat im Jahre 1998 die Produktionsstätte schliesslich privat erworben und an die D. AG vermietet.