Verletzt eine Vertragspartei die ihr in diesem Vertrag auferlegten Pflichten, so verfällt sie in eine Konventionalstrafe von Fr. 40'000.-- in jedem Widerhandlungsfall. (…) Die Bezahlung einer Konventionalstrafe entbindet nicht von der Pflicht zur Vertragserfüllung und der Leistung allfälligen Schadenersatzes.