keiten im Rahmen von Art. 27 Abs. 2 ZGB frei regeln27. Der Beklagte hat den Aktionärbindungsvertrag mit Schreiben seines Rechtsvertreters vom 28. April 1999 unter Bezugnahme auf Art. 546 Abs. 1 OR unter Einhaltung der gesetzlichen sechsmonatigen Kündigungsfrist gekündigt (act. 11/13). Wie gezeigt worden ist, ist eine solche ordentliche Kündigung nur bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag möglich, bei dem die Parteien keine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten vorgesehen haben.