2.2.1 Ordentliche Kündigung des Aktionärbindungsvertrages Der Aktionärbindungsvertrag vom 23. Januar 1985 enthält in Ziff. 11 folgenden Passus (act. 3/1): Dieser Vertrag ist unkündbar auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann nur mittels Schriftlichkeit und Einstimmigkeit der unterzeichneten Vertragspartner geändert werden.