Aktionärbindungsverträge sind Verträge unter Aktionären über die Ausübung von Aktio- närsrechten4. Sie sind häufig gemischter Natur und enthalten gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Abreden5. Nach Lehre und Rechtsprechung kann es sich deshalb vor allem um Schuldverträge oder aber um Gesellschaftsverträge – vor allem einfache Gesellschaften im Sinne von Art. 530 ff. OR – handeln6. Typischer Inhalt ist die vertragliche Bindung hinsichtlich der Ausübung des Aktienstimmrechts7. Unbestritten ist, dass für Akti-